Die individuelle Prämienverbilligung muss nicht als Einkommen deklariert werden. Allerdings muss die IPV bei den geltend gemachten Versicherungsprämien (Formular Versicherungsprämien, Ziffer A.6) angerechnet werden.
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- Muss die individuelle Prämienverbilligung (IPV) als Einkommen deklariert werden?
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