Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Betriebskosten einschliesslich der Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden (vgl. Ziffer 6.2 der Wegleitung zur Steuererklärung).
Siehe auch Merkblatt des kantonalen Steueramts über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften (ZStB Nr. 30.3).