Staatssteuer: Ja, sofern sich die Liegenschaft im Privatvermögen befindet.
Bundessteuer: Nein, da diese Aufwendungen bei der Bundessteuer als Investitionskosten (Anlagekosten) gelten.
Staatssteuer: Ja, sofern sich die Liegenschaft im Privatvermögen befindet.
Bundessteuer: Nein, da diese Aufwendungen bei der Bundessteuer als Investitionskosten (Anlagekosten) gelten.