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Ab 01.01.2019 werden Sie in Bern steuerpflichtig. Bei einem Wohnsitzwechsel über die Kantonsgrenze hinweg, ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode massgebend. Der Steuerpflichtige wird im Zuzugskanton für die gesamte Steuerperiode steuerpflichtig. Im Wegzugskanton besteht für die gesamte Steuerperiode keine Steuerpflicht mehr.