Die Kosten für die Kinderkrippe können unter gewissen Voraussetzungen als Abzug für fremdbetreute Kinder geltend gemacht werden. Diese Voraussetzungen sind in der Wegleitung zur Steuererklärung 2018 unter der Ziffer 16.6 aufgeführt. Der Abzug beträgt höchstens Fr. 10’100 pro Kind.
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- Kann ich die Kosten für die Kinderkrippe abziehen?