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Gehören zu den Einkünften IV-Nachzahlungen, wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde. Somit erfolgt eine verminderte Besteuerung, indem die Steuerprogression gebrochen wird.