Erwerben Sie im Laufe der Steuerperiode eine Liegenschaft, versteuern Sie den Eigenmietwert in dieser Periode erst ab Datum der Handänderung.
Haben Sie eine renovationsbedürftige Liegenschaft erworben und kann der Bezug nach erfolgter Handänderung wegen Unbewohnbarkeit nicht unmittelbar erfolgen, deklarieren Sie den Eigenmietwert erst ab Einzugsdatum.