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Den Antrag auf Rückerstattung der vor dem Wegzug abgezogenen Verrechnungssteuer haben Sie noch im Wegzugskanton stellen.

Beispiel: Zuzug per 15. Januar 2022 in den Kanton Zürich. Die Verrechnungssteuer für Fälligkeiten 2021 verlangen Sie von den Steuerbehörden des Wegzugskantons zurück.