Sind Ihnen bei einer berufsorientierten Aus-, Weiterbildung oder Umschulung Kosten entstanden, können Sie diejenigen Kosten, die Sie selber tragen mussten (d. h. abzüglich Beiträge Dritter wie Arbeitgeber, Bund, Branchenverbände etc.) bis zum Gesamtbetrag von 12’000 Franken abziehen.
Folgende Voraussetzungen sind jedoch zu beachten:
- ein Abschluss auf Sekundarstufe II, z. B. Matura oder Berufslehre, muss vorliegen
oder
- das 20. Lebensjahr muss vollendet sein und es darf sich nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II handeln.