Es besteht keine Abzugsberechtigung, weil zuerst erfolgte Vorbezüge für Wohneigentum zurückbezahlt werden müssen.
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- Besteht eine Abzugsberechtigung von Einkäufen in die Pensionskasse, wenn bereits ein Betrag zur Wohneigentumsförderung bezogen worden ist? Oder muss zuerst der WEF-Vorbezug zurückbezahlt werden?
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