Ändern sich die Einkünfte im laufenden Jahr erheblich, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, beim Gemeindesteueramt eine abgeänderte Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt. Der Antrag auf eine abgeänderte provisorische Rechnung kann bereits mit Eingabe der Steuererklärung erfolgen, aber auch erst im Laufe des Jahres.
- Knowledge Base
- Steuerpflicht & -verfahren
- Erhebliche Einkommensverminderung/-erhöhung im laufenden Jahr. Anpassung der provisorischen Steuerrechnung