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Um der besonderen Situation während der Covid 19-Pandemie Rechnung zu tragen, können Sie in der Steuererklärung 2021 ihre Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären. Insbesondere werden diese Berufskosten nicht um die Covid-19 bedingten Home Office-Tage gekürzt. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Home Office-Kosten aus.

Wenn Sie aufgrund der Covid-19-Pandemie im Home Office arbeiten mussten und die dadurch angefallenen Kosten trotzdem effektiv geltend machen wollen, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für den Abzug der Kosten eines Arbeitszimmers (vergleiche oben).