Beiträge an die 3. Säule a können nicht mehr abgezogen werden, weil eine IV-Rente kein Erwerbsersatzeinkommen darstellt.
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- Ich beziehe für das Jahr 2018 eine IV-Rente von 100 % und bezahle in diesem Jahr keine Beiträge an eine Pensionskasse. Wie viel darf ich maximal für Einzahlungen in die 3. Säule a abziehen?
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