Nein. Der Übertrag eines Säule 3a-Kontos nach dem Alter 59 (Frauen) bzw. 60 (Männer) auf eine andere Säule 3a-Einrichtung wird zugelassen und wird nicht besteuert (sofern die Voraussetzungen zur Weiterführung des Säule 3a Kontos gegeben sind).
Hinweis zu Säule-3a-Versicherungspolicen: Bei nach dem Alter 59/60 fällig werdenden Säule 3a-Policen wird hingegen von einem Zufluss ausgegangen, der zu besteuern ist. Eine Übertragung ist nach der Fälligkeit der Police daher nicht mehr möglich. Hingegen können Säule 3a-Policen vor Vertragsablauf verlängert werden.