Der Antrag auf Rückerstattung der im Kalenderjahr 2017 abgezogenen Verrechnungssteuer hat noch im Wegzugskanton zu erfolgen.
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- Ich bin am 15.01.2018 in Zürich zugezogen. In welchem Kanton kann ich die Verrechnungsteuer für Fälligkeiten 2017 zurückfordern?