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Im Kanton Zürich werden Erbengemeinschaften nicht separat besteuert. Es gibt daher kein Steuererklärungs-Formular “Erbengemeinschaften”.
Einkommen und Vermögen aus unverteilten Erbschaften sind ab dem, auf den Todestag folgenden Tag von den einzelnen Erben anteilsmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern, bzw. in der Steuererklärung (unter Ziffer 5.3 und 30.5) zu deklarieren. Der Steuererklärung ist zudem eine Aufstellung über Vermögen und Ertrag der Erbengemeinschaft beizulegen.