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Wechselt der Steuerpflichtige im Laufe der Steuerperiode zwischen unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit und gehört dadurch nicht während der ganzen Steuerperiode einer Vorsorgeeinrichtung an, ermittelt sich der Maximalbetrag für während der Steuerperiode geleistete Beiträge an die Säule 3a wie folgt (Steuerperiode 2018):
Fr. 6’768, zuzüglich 20 % des Erwerbseinkommens aus dem Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige keiner Vorsorgeeinrichtung angehört (insgesamt jedoch max. Fr. 33’840).