Wenn ein Steuerpflichtiger während des ganzen Jahres einer unselbständigen Erwerbstätigkeit mit BVG-Zugehörigkeit nachgeht, so kann er maximal Fr. 6’768 (Steuerperiode 2018) in die Säule 3a einzahlen, auch wenn er gleichzeitig noch ein selbständiges Erwerbseinkommen (ohne BVG-Anschluss) erzielt.
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