Seit dem 01.01.2017 wird das Zuzugsprinzip angewandt. D.h. zieht ein Steuerpflichtiger am 01.10.2018 von der Stadt Zürich nach Uster, so beansprucht die Zuzugsgemeinde, nämlich Uster bereits ab 01.01.2018 die Steuerhoheit.
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- Ich habe am 01.10.2018 meinen Wohnsitz von der Stadt Zürich nach Uster verlegt. Ab wann werde ich in Uster steuerpflichtig?