Seit der Steuerperiode 2016 sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 12‘000 abzugsfähig. Die Unterscheidung in abzugsfähige Weiterbildung und nicht abzugsfähige Ausbildung entfällt grundsätzlich.
Folgende Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit müssen erfüllt sein:
– ein Abschluss auf Sekundarstufe II (z.B. Matur oder Berufslehre) muss vorliegen oder
– das 20. Lebensjahr muss vollendet sein und es darf sich nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handeln.