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Kryptowährungen sind ähnlich wie Fremdwährungen zu betrachten und müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert werden.

Grundsätzlich sind solche Währungen nur für die Vermögenssteuer relevant (Kursgewinne steuerfrei).

Sofern ein gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen besteht, sind Gewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar.

Falls Sie Kryptowährungen besitzen, welche Sie mittels Mining erwirtschaftet haben, erzielen Sie in diesem Umfang steuerbares Einkommen. In diesem Fall ist der Steuererklärung auch eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben beizulegen.

Der Nachweis des Vermögens in Kryptowährung kann grundsätzlich mit einem Ausdruck des Jahresendbestandes der Wallet erbracht werden.

In der Kursliste der eidgenössischen Steuerverwaltung sind die Steuerwerte der wichtigsten Kryptowährungen (z.B. Bitcoin – BTC; Ethereum – ETH; Ripple – XRP; Litecoin – LTC) publiziert.