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Stellen Sie alle Belege der nicht versteuerten Jahre (max. auf 10 Jahre zurück) zusammen. Aus diesen Unterlagen müssen die entsprechenden Kontostände (Vermögen) und die dazugehörigen Erträge (Einkommen) von den nicht versteuerten Jahren ersichtlich sein. Schreiben Sie uns einen Brief mit dem Betreff „Selbstanzeige von unversteuertem Vermögen“, worin Sie Ihr bisher nicht versteuertes Vermögen und die nicht versteuerten Erträge melden und legen Sie die Belege bei.

Die Postadresse lautet:
Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Spezialdienste
Bändliweg 21
8090 Zürich

Wenn das unversteuerte Vermögen im Zeitpunkt Ihres Schreibens dem Steueramt noch nicht bekannt ist und auch keine Untersuchungshandlungen in dieser Sache laufen, so wird Ihr Schreiben als Selbstanzeige behandelt. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige wird keine Busse ausgesprochen, sofern Sie die hinterzogenen Steuern bezahlen (vgl. auch das Merkblatt im Zürcher Steuerbuch). In jedem weiteren Fall beträgt die Busse lediglich 1/5 der hinterzogenen Steuern. Dies gegenüber einer Busse von 1/3 bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuern im Normalfall, d.h. bei Nichtvorliegen einer Selbstanzeige.