Ja. Es können der Pauschalabzug für Berufsauslagen sowie die Pauschale für Weiterbildung geltend gemacht werden. Werden höhere Auslagen im Zusammenhang mit Bewerbungen nachgewiesen, werden diese anstelle des Pauschalabzugs zum Abzug zugelassen.
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- Ich war das ganze Jahr arbeitslos und habe Taggelder bezogen. Kann ich Berufsauslagen geltend machen?