• Search Icon
  • Email Icon info@steuern59.ch
  • Telephone Icon 043 542 54 00

Ja, der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten kann geltend gemacht werden, wenn anstelle des Erwerbseinkommens Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld deklariert wird.