Ja, der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten kann geltend gemacht werden, wenn anstelle des Erwerbseinkommens Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld deklariert wird.
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- Ich war das ganze Jahr arbeitslos und habe Taggelder bezogen. Mein Ehepartner hat gearbeitet. Kann ich den Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten geltend machen?