Ja. Es sind alle Liegenschaften zu deklarieren, ohne Rücksicht darauf, ob sich das Objekt im Inland oder Ausland befindet. Das Steueramt wird aufgrund der Angaben eine Steuerausscheidung vornehmen. Der Vermögensanteil in der Schweiz (ohne Liegenschaft Ausland) wird zum Steuersatz des Gesamtvermögens (inkl. ausländischer Liegenschaft) besteuert.Eigentumswohnung im Ausland
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- Ist die Eigentumswohnung im Ausland im Vermögen aufzuführen?