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Ja. Sämtliche Einkünfte sind steuerbar. Von den Einkünften können jedoch die Berufsauslagen und der Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten abgezogen werden. Berufsauslagen, Beiträge 3. Säule a und Sonderabzug zusammen dürfen jedoch nicht höher sein als das Erwerbseinkommen.