Grundsätzlich unterliegen Vereine der Steuerpflicht. Allerdings wird ein Jahresgewinn unter Fr. 10’000 und ein Vereinsvermögen unter Fr. 100’000 nicht besteuert. Mitgliederbeiträge an die Vereine werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt.
Ferner ist zu beachten, dass ab 01.01.2018 (Steuerperiode 2018) Gewinne von juristischen Personen (worunter auch Vereine fallen) mit ideellen Zwecken nicht besteuert werden, sofern sie höchstens Fr. 20’000 betragen und ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind.