Die bezahlten AHV-Beiträge können Sie als Frührentner unter Ziffer 16.1 der Steuererklärung abziehen.
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- Kann ich als Frührentner die bezahlten AHV-Beiträge abziehen? Wenn ja, wo?
Die bezahlten AHV-Beiträge können Sie als Frührentner unter Ziffer 16.1 der Steuererklärung abziehen.