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Wird während der Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Deklaration von Erwerbseinkommen in der Steuererklärung) eine neue Stelle gesucht, gelten die Auslagen im Zusammenhang mit Bewerbungen nicht als Gewinnungskosten und können deshalb nicht in Abzug gebracht werden. Anders verhält es sich bei Arbeitslosigkeit (vgl. die Antwort zur nächsten Frage bei Arbeitslosigkeit).