Ja, auf dem Hilfsblatt besteht die Möglichkeit die Kosten für 3 Personen geltend zu machen. Von diesen Krankheitskosten ist der Selbstbehalt von 5 % des Nettoeinkommens abzuziehen.
- Knowledge Base
- Abzüge
- Können die Krankheitskosten beider Ehegatten auf dem gleichen Hilfsblatt eingetragen werden?