Einmalige Beiträge des Grundeigentümers wie Kabelanschlussgebühren für Fernsehen und Radio sowie andere Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Gas usw. sind nicht abziehbar.
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- Können Kabelanschlussgebühren für Fernsehen und Radio als Liegenschaftenunterhalt abgezogen werden?