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Pauschalen bei den Krankheits- und Unfallkosten

Unter Krankheits- und Unfallkosten können Sie nur für eine andauernde, lebensnotwendige Diät eine Pauschale geltend machen. Diese beträgt 2500 Franken.

Pauschalen bei den behinderungsbedingten Kosten

Als behinderungsbedingte Kosten sind folgende Pauschalen möglich:

  • 2500 Franken für Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades
  • 5000 Franken für Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades
  • 7500 Franken für Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades
  • Gehörlose: 2500 Franken
  • Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen: 2500 Franken.

Diese Aufzählung ist abschliessend.

Krankheitskosten

Im Formular Aufstellung über Krankheits- und Unfallkosten können Sie Aufwendungen für mehrere Personen geltend machen. Die Kosten haben Sie zusammenzuzählen und gesamthaft im Formular einzutragen. Dabei können Eltern auch Kosten von volljährigen Kindern geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kinder noch in beruflicher Erstausbildung sind und die Kosten von den Eltern bezahlt wurden.