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Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Sie die Unterhaltskosten, die Betriebskosten einschliesslich der Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte geltend machen.

Sie können in der jeweiligen Steuerperiode die gesamten angefallenen abzugsfähigen Kosten geltend machen, auch wenn diese den Eigenmietwert übersteigen.

Bei Liegenschaften im Privatvermögen, die überwiegend privat genutzt werden, haben Sie die Möglichkeit anstelle der effektiven Unterhaltskosten den Pauschalabzug von 20 Prozent des deklarierten Eigenmietwertes oder Bruttomietertrages pro Jahr geltend zu machen. Bei Wahl der Pauschale können Sie mit Ausnahme der Baurechtszinsen keine weiteren Kosten mehr abziehen.

Der Zeitpunkt des Abzuges ist in der Regel der Zeitpunkt der Rechnungszahlung. Sie können aber auch den Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnungen wählen. An der einmal getroffenen Wahl ist jedoch festzuhalten.