Gültig ist die «Weisung des Regierungsrates über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2009».
Bei einem im Bau begriffenen Haus ist zum Landpreis 60 Prozent der bereits investierten Baukosten zuzuschlagen und der entsprechende Wert ist als Liegenschaftsvermögen zu deklarieren.