Da es sich bei dieser Gutschrift um einen sogenannten Vergütungszins handelt, ist dieser Zins im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis in der Kolonne B (Werte ohne Verrechnungssteuerabzug) als Ertrag zu deklarieren.
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- Meine Steuerrückzahlung, welche ich erhalten habe, enthielt noch eine Zinsgutschrift zu meinen Gunsten. Muss ich diesen Zins als Ertrag deklarieren?