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Als quellensteuerpflichtige Person können Sie die Verrechnungssteuer auf Wertschriftenerträgen grundsätzlich zurückfordern. Die Voraussetzung dafür ist,  dass Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung in der Schweiz hatten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Gemeindesteueramt. Informationen zur Quellensteuerpflicht können sie ebenfalls der Homepage des kantonalen Steueramtes entnehmen (Quellensteuer).