Ja. Die jährlichen Einlagen können als Liegenschaftenunterhalt in Abzug gebracht werden, sofern die Mittel zur Bestreitung von Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden.
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- Sind Einlagen in den Erneuerungsfonds (von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften) abzugsfähig?