Ja. Sofern die Eltern für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen und ihnen somit ein Kinderabzug zusteht, können sie die von ihnen getragenen Krankheits- und Unfallkosten abziehen. Ein Selbstbehalt von 5 % des Nettoeinkommens ist jedoch zu beachten.
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- Abzüge
- Unsere 26-jährige Tochter ist in Erstausbildung. Die Zahnarztrechnung von Fr. 8’000 haben wir für sie bezahlt. Können wir als Eltern diesen Betrag unter Ziffer 22.1 der Steuererklärung abziehen?