Als Krankheits- und Unfallkosten (Steuererklärung Ziffer 22.1, nach Abzug des Selbstbehalts von 5 % des Nettoeinkommens) können lediglich die Mehrkosten aufgrund einer andauernden, lebensnotwendigen Diät (z.B. bei Zöliakie) als Pauschale (Fr. 2’500) geltend gemacht werden.
Als behinderungsbedingte Kosten (Steuererklärung Ziffer 16.4) sind folgende Pauschalen möglich:
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades: Fr. 2’500
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades: Fr. 5’000
- Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades: Fr. 7’500
- Gehörlose: Fr. 2’500
- Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen: Fr. 2’500
Weitere Pauschalabzüge für krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann kein Pauschalabzug geltend gemacht werden für Diabetes, Sehstörungen oder Schwerhörigkeit.