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Als anerkannter Wochenaufenthalter können Sie als Berufsauslagen zusätzlich abziehen:

  • Die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung (Fr. 3’200/Jahr)
  • Die tatsächlichen Kosten (ortsübliche Miete) für ein auswärtiges Zimmer

Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels). Dabei ist zu beachten, dass der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf Fr. 3’000 beschränkt ist. Ab der Steuererklärung 2018, welche Sie im Jahr 2019 einreichen, gilt bei der Staatssteuer eine Beschränkung auf Fr. 5’000.