Dafür gibt es ein spezielles Formular S-167 „Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen“, welches beim Gemeindesteueramt oder beim kant. Steueramt (Formulare B1 – Erbschaftssteuer) bezogen bzw. heruntergeladen werden kann.
Dieses Formular ist bei der zuständigen Steuerbehörde am Veranlagungsort des Erblassers oder der Erblasserin einzureichen. Wenn der Erblasser oder die Erblasserin den letzten Wohnsitz im Kanton Zürich begründete, ist das Formular S-167 der Dienstabteilung Wertschriften des kantonalen Steueramtes zuzustellen.
Der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer muss dabei innert 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt werden.