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Die Vorbezüge werden als Kapitalleistung unabhängig vom übrigen Einkommen gesondert besteuert. Erfolgen im gleichen Jahr mehrere Auszahlungen, z.B. WEF-Vorbezüge, Bezüge aus der 2. Säule oder 3. Säule a, werden diese zusammengezählt und das Gesamttotal zum Satz von 1/10 bei den Kantons- und Gemeindesteuern bzw. 1/5 bei der direkten Bundessteuer besteuert. Eine provisorische Steuerberechnung bietet die Applikation “Steuerberechnung” auf der Homepage des kantonalen Steueramts an.