Nein, Spenden sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Zahlung (IST-Methode) abzugsfähig. Dabei ist der Zeitpunkt des Mittelabflusses massgebend (Poststempel bei Barzahlung am Schalter, resp. Datum der Belastungsanzeige bei Banküberweisungen).
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- Abzüge
- Wir haben einer karitativen Organisation um Weihnachten 2018 einen grösseren Betrag per E-Banking gespendet. Die Bank hat den Zahlungsauftrag aber erst nach den Feiertagen, Anfang 2019 ausgeführt. Können wir die Spende trotzdem noch in der Steuerperiode 2018 geltend machen?