Es obliegt dem Steuerpflichtigen, einen Antrag für eine abweichende Festsetzung des Eigenmietwertes zu stellen (vgl. dazu Unternutzungsabzug in der Wegleitung zur Steuererklärung 2018).
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- Wird der Abzug für Unternutzung beim Eigenmietwert nur auf Antrag gewährt?