Wenn Sie Liegenschaften im Ausland besitzen, führen Sie diese im Vermögen und die Erträge daraus bei den Einkünften auf. Das Steueramt wird aufgrund der Angaben eine Steuerausscheidung vornehmen.
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Wenn Sie Liegenschaften im Ausland besitzen, führen Sie diese im Vermögen und die Erträge daraus bei den Einkünften auf. Das Steueramt wird aufgrund der Angaben eine Steuerausscheidung vornehmen.